ENDLICH WIRD'S LÄNDLICH REGIONAL-
ENTWICKLUNG
ANGEBOTE
IM SAARLAND
TERMINE PRESSE AKTUELLES
Saarländlich.
Link zum Marktplatz
Saarländische Gastronomie und Handel werden auf "Mogelschinken" überprüft    
Umweltministerin Peter eröffnet dritten Bio-Erlebnismarkt in Saarlouis
Pressemitteilung des Umweltministeriums vom 10.09.2010 ...mehr

Genussvolle Herbsterlebnisse im Naturpark Saar-Hunsrück neues Herbst-Programm 2010 erschienen
Pressemitteilung aus dem Naturpark Saar-Hunsrück vom 2.9.2010 ...mehr

Tag der Biodiversität im Naturpark - Vielfalt erleben in der Großregion
Pressemitteilung aus dem Naturpark Saar-Hunsrück vom 2.9.2010 ...mehr

Klimafreundlich mit dem Rad zum "Klimacafé" auf dem Umwelt- und Friedenstag in Homburg
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale vom 7.9.2010 ...mehr

Kostenlose Pilzberatung im Naturpark
Infotelefon der Beratungsstelle während der Beratungszeiten: 06872/9212-62 ...mehr

Saisonkalender - Heimisches Obst und Gemüse
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland vom 2.6.2010 ...mehr

Archiv aller Beiträge
Im Archiv können Sie alle unter "Aktuelles" erschienenen Beiträge nachlesen. ...mehr

 

Verbraucherschutzminister Vigener fordert
klare Kennzeichnung - Verbraucher
dürfen nicht getäuscht werden


Im Rahmen einer Sonderkontrolle durch die saarländischen Lebensmittelkontrolleure wird derzeit der saarländische Handel auf sogenannten Formschinken hin untersucht. "Wir überprüfen die Gastronomie, Pizzabringdienste, Discounter und im Gastrogrosshandel, ob solcher Mogelschinken auch bei uns im Einsatz ist", erklärte der saarländische Verbraucherschutzminister Prof. Dr. Gerhard Vigener.

In der neuen Legislaturperiode des Bundestages müsse das Thema Kennzeichnung von Lebensmitteln unbedingt auf die Verbraucherschutz-Agenda gestellt werden. "Wo Schinken draufsteht, muss auch Schinken drin sein. Es kann nicht sein, dass der Verbraucher über Bestandteile und Inhaltsstoffe getäuscht wird: ein paar Schinkenstückchen mit schnittfestem Stärkegel machen noch lange keinen Schinken aus", so Vigener. Bis zum 17. Juli werden die Kontrollen im Saarland laufen.

Bei den saarländischen Lebensmittelherstellern konnten im Rahmen einer Sonderkontrolle keine Produkte mit 'Analogkäse' festgestellt werden. Kontrolliert wurden in den letzten Wochen insgesamt 70 Betriebe, darunter auch kleinere Verkaufsstellen wie Tankstellen-Shops, Imbisse, Bäckereifilialen, Speisegaststätten, Restaurants, Pizzerien sowie Pizza-Bringservice, Hersteller sowie Groß- und Einzelhandel. Ich bin froh, dass saarländische Hersteller offenbar auf die Verwendung des Käseimitats verzichten. Nur bei einem Großhändler fanden die Kontrolleure 40 Kilogramm "Analog-Käse", so Gesundheitsminister Prof. Dr. Gerhard Vigener.

Bei der Kontrolle wurden 22 Proben Käse entnommen und im Hinblick auf eine mögliche Verfälschung mit nicht der Milch entstammenden Bestandteilen untersucht. Im Rahmen dieser Aktion erwiesen sich alle untersuchten Proben als Käse oder Käseerzeugnisse. Imitate wurden nicht vorgefunden. Neben der Kontrolle der Kennzeichnung erfolgte auch eine Nachschau bei Fertigprodukten und der Auslobung auf Preislisten und Speisekarten.

Als "Kunstkäse" oder "Analogkäse" bezeichnet man Imitate von Käse, die nicht oder nur zu einem Anteil aus Milch oder Milchprodukten hergestellt werden. Dabei wird das Milchfett durch andere tierische oder pflanzliche Fette ersetzt, zum Teil auch das Milcheiweiß durch solches anderer Herkunft. Der Käse ist nicht gesundheitsschädlich und darf auch bei richtiger Kennzeichnung vertrieben werden. Wichtig ist, dass Betriebe bei der Verwendung des Imitats dies für die Verbraucher auch deutlich kenntlich machen.

Für heutige "Kunstkäse" dienen meist Wasser, Milch-, Soja- oder Bakterieneiweiß und Pflanzenöle wie Palmöl als Grundstoffe, teils auch Stärke. Weitere Zutaten sind Emulgatoren, Aroma- und Farbstoffe, Salz und Geschmacksverstärker, um Geschmack und Aussehen an Vorbilder wie Parmesan, Emmentaler, Mozzarella, Feta oder Camembert anzunähern. Da kein Reifungsprozess notwendig ist, ist die Produktionsdauer gegenüber echtem Käse stark verkürzt.

"Eine Kennzeichnungspflicht für die Verwendung von 'Kunstkäse' besteht nicht. Vielmehr ist es nach der Gemeinsamen Marktordnung 1234/2007 der EU, in der unter anderem der Schutz der Bezeichnung der Milch und Milcherzeugnisse bei ihrer Vermarktung geregelt ist, unzulässig, Erzeugnisse, bei denen Milchfett gegen pflanzliches Fett ausgetauscht wurde, im Handel mit dem Namenszusatz 'Käse' zu bezeichnen", so Vigener. Daher sind Bezeichnungen wie 'Kunstkäse', 'Analogkäse' oder 'Käseimitat' nicht gestattet.
































































































  Aktuelles