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Bei Frischmilch tappen Verbraucher weiter im Dunkeln    
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Saisonkalender - Heimisches Obst und Gemüse
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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland vom 20.7.09

Marktcheck der Verbraucherzentralen: nur ein Drittel korrekt bezeichnet – Verunsicherungen gehen weiter

Die freiwillige Selbstverpflichtung zur Milchkennzeichnung von herkömmlicher Frischmilch und länger haltbarer ESL-Milch ist gescheitert. Nur ein Drittel der Milch ist entsprechend der Selbstverpflichtung gekennzeichnet. Zu diesem Ergebnis kommt eine bundesweite Überprüfung der Verbraucherzentralen von über 650 Milchpackungen in 80 Lebensmittelgeschäften. Eine weitere Erkenntnis: Traditionelle Frischmilch wird in vielen Geschäften überhaupt nicht mehr angeboten.

Anfang Februar hatte das Bundesverbraucherministerium, die Milchindustrie und der Hauptverband des deutschen Einzelhandels vereinbart, dass die herkömmliche pasteurisierte Frischmilch als "traditionell hergestellt" gekennzeichnet werden sollte und die ESL Milch den Zusatz "länger haltbar" erhalten sollte. Die Ergebnisse zeigen, dass die Milchwirtschaft ihr Versprechen nicht gehalten hat. Der Verbraucher hat ein Anrecht darauf, zu erfahren welche Art von Milch er kauft.

Die im Zeitraum 13.06. bis 25.06.2009 durchgeführte bundesweite Stichprobe der Verbraucherzentralen umfasste 660 Milchpackungen bzw. -flaschen. Sie ergab, dass von den 660 Proben nur rund 240 richtig gekennzeichnet waren, 202 mit dem Zusatz "länger haltbar" und 40 mit "traditionell hergestellt".

Bei der Stichprobe im Saarland mit 39 Produkten waren 22 Produkte mit richtiger Kennzeichnung "länger haltbar", das sind mehr als 50%.

Oft sind die Produkte stattdessen irreführend mit "extra lange frisch", "länger frisch" oder "maxi frisch" bezeichnet und suggerieren eine besondere Frische. Immer noch findet sich – auch bei Marken- und Bioprodukten – ESL-Milch ohne irgendeinen Hinweis auf die längere Haltbarkeit.
In gut einem Drittel der bundesweit geprüften Geschäfte (29 von 80) war überhaupt keine herkömmliche Frischmilch mehr erhältlich. "Der Verbraucher hat Anspruch auf Wahlfreiheit. Echte Frischmilch muss flächendeckend im Handel erhältlich und als solche gekennzeichnet sein", so die Verbraucherzentrale Saarland.

Die mangelhafte Umsetzung der Milchkennzeichnung trägt zur Verunsicherung der Verbraucher bei und ist ein Beispiel zunehmend schleichender Veränderungen in der Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln. In den zurückliegenden Wochen hatten Schinken- und Käseimitate erneut für öffentliches Aufsehen gesorgt.

Effektivere Kontrollen, Kennzeichnungen und Auskunftspflichten

Um dies sicherzustellen fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband von Bund und Ländern eine effektive Lebensmittelkontrolle und mehr Informationspflichten der Behörden. Im Rahmen der anstehenden Überarbeitung des Verbraucherinformationsgesetzes müssen Behörden bei wiederholten Verstößen die Kontrollergebnisse unter Nennung von Ross und Reiter öffentlich zu machen.

- Darüber hinaus müssen Gastronomie und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung durch Standards und Qualitätssicherung gewährleisten, dass Verbraucher solche Lebensmittel erhalten, die sie erwarten.

- Lebensmittelindustrie und Handel müssen den Kunden durch unmissverständliche Aufmachungen und klare Kennzeichnungen die Wahlfreiheit ermöglichen.

- Zudem müssen Anbieter, die mit besonderen Qualitäten werben ("tiergerechte Produktion", "regionale Herstellung", "nachhaltige Erzeugung"), gesetzlich dazu verpflichtet werden, die zur Überprüfung ihrer Werbeaussagen notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.

Zur Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband

ESL-Milch in aller Munde
































































































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