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Verbraucherschutzminister Vigener: in 90 Prozent der Fälle wurde Schinken falsch oder nicht nicht deklariert - in 60 Prozent der Proben wurde Verbraucher Schinkenimitat als Original verkauft
- In Großhandel und saarländischer Gastronomie findet Mogelschinken oft Verwendung
- Kontrollen machten deutlich, dass in über 90 Prozent der Proben falsch deklariert wurde – Verbraucher über Eigenschaft getäuscht
- Verstoß gegen Kennzeichnungsregeln ist bußgeldbewährt – Wiederholungstäter werden veröffentlicht
"Wir haben bei 60 Prozent der kontrollierten Betriebe und Gaststätten im Saarland Mogelschinken gefunden, der oftmals nicht oder falsch gekennzeichnet war. Im Rahmen einer Sonderkontrolle durch die saarländischen Lebensmittelkontrolleure wurde in den letzten Wochen der saarländische Handel auf sogenannten Formschinken hin untersucht. Geprüft wurde die Gastronomie, Pizzabringdienste, Discounter und im Gastrogrosshandel.", erklärte der saarländische Verbraucherschutzminister Prof. Dr. Gerhard Vigener. In der neuen Legislaturperiode des Bundestages müsse das Thema Kennzeichnung von Lebensmitteln unbedingt auf die Verbraucherschutz-Agenda gestellt werden.
"Wo Schinken draufsteht, muss auch Schinken drin sein. Es kann nicht sein, dass der Verbraucher über Bestandteile und Inhaltsstoffe getäuscht wird: eine paar Schinkenstückchen mit schnittfestem Stärkegel machen noch lange keinen Schinken aus", so Vigener. Auch wenn keine Gesundheitsgefahr besteht hat der Mogelschinken nur einen geringen Fleischanteil und besteht zum großen Teil aus schnittfestem Stärke-Gel, in das kleine Fleischstücke eingebettet sind. Im Vergleich zu echten Schinken ist beim Mogel-Schinken der Fremdwassergehalt sehr hoch, der vom tierischen Eiweiß hingegen extrem niedrig.
Von den Schinkenimitaten jedoch zu unterscheiden sei der Formfleischschinken. Hierbei handele es sich laut Minister Vigener um Erzeugnisse, bei denen kleine Schinkenabschnitte zusammengefügt werden und deren chemische Zusammensetzung sich nicht von der eines "normalen" Schinkens unterscheidet. Da außer Kochsalz, Gewürzen und Zusatzstoffen keine weiteren Zusätze erfolgen, liegt der Fleischanteil zwischen 95 und 98 %. Schinkenimitate dagegen weisen in der Regel Fleischanteile zwischen 52 und 55 % auf und bestehen entweder aus einer fein zerkleinerten Masse mit kleinen Speck- und Fleischstücken (ähnlich einer Bierwurst, nur mit einem erheblich niedrigeren Fleischgehalt) oder aus sehr stark durch Wasser und Verdickungsmittel aufgequollenen größeren Muskelstücken, die in eine Masse aus fein zerkleinertem Fleisch-Stärke-Gel eingebettet sind.
Bei der Sonderaktion wurden insgesamt 64 Betriebe kontrolliert und 17 Proben gezogen. Weitere 5 Proben waren im Rahmen der Routinekontrolle bereits im Mai erhoben worden, so dass 2009 bis dto. insgesamt 22 Proben zur Untersuchung eingereicht wurden. Von diesen 22 Proben stammten 3 Proben aus dem Großhandel, die übrigen aus Gaststätten, vor allem aus Pizzerien. Die Etiketten des "Schinken" -Herstellers waren bei 15 Proben vorhanden, zwei davon wiesen Kennzeichnungsmängel auf: hier wurde in beiden Fällen ein Imitat als Formfleischschinken bezeichnet. Von den 19 Proben aus Gaststätten sind insgesamt 18 zu beanstanden. In 7 Gaststätten war ein Imitat verwendet worden, das auf der Speisekarte als Formfleischschinken ausgegeben wurde, in 7 weiteren Fällen wurden die Imitate auf der Speisekarte als "Kochschinken" bezeichnet. In 11 der 19 beprobten Gaststätten fehlte darüber hinaus die Kenntlichmachung der im Kochschinken verwendeten Zusatzstoffe, so Vigener.
Seit 2003 wurden im LSGV insgesamt 225 Proben Schinken und Schinkenersatzprodukte untersucht. Davon stammten 75 Proben aus der Gastronomie (Restaurants, Pizzerien, Pizzaservice-Betriebe). Von diesen wurden 45 Proben (60 %) wegen Irreführung beanstandet, da es sich um Formfleischschinken oder Schinkenimitate handelte, die nicht als solche deklariert waren.
Minister Vigener kündigte ein hartes Durchgreifen der Lebensmittelkontrolle an. "Wer Mogel-Schinken ohne ausreichende Kennzeichnung in Verkehr bringt, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Bei nachgewiesenem Vorsatz liegt sogar eine Straftat vor." Jedem, der das Imitat wiederholt ohne korrekte Kennzeichnung verwende, drohe die Veröffentlichung seines Namens im Internet.
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