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388 Lebensmittel auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht - Nur bei 4 Proben Höchstmengenüberschreitungen
- 388 Lebensmittel auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht
- Rückstände in über 80 Prozent der Proben
- Nur bei 4 Proben Höchstmengenüberschreitungen
„Im Jahr 2008 wurden im Saarland vom Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz (LSGV) insgesamt 388 Proben pflanzlicher Lebensmittel auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. In 315 Proben (81%) wurden Pflanzenschutzmittelrückstände nachgewiesen. Dennoch mussten nur 4 Proben (1,0%) wegen Höchstmengen-Überschreitungen beanstandet werden. Oft wurden mehrere verschiedene Pflanzenschutzmittel in den Lebensmitteln nachgewiesen“, so Verbraucherschutzminister Vigener bei der Vorstellung des Pestizidberichts.
Im Vergleich zum Vorjahr wurde im Berichtsjahr 2008 die Untersuchungstiefe, d. h. Anzahl der Wirkstoffe, auf die die Proben untersucht wurden, nochmals ausgeweitet (von 238 auf 258). Die Anzahl der untersuchten Proben wurde von 274 in 2007 auf 388 gesteigert (41% mehr). Insgesamt ist somit gegenüber dem Vorjahr eine erhebliche Steigerung des Untersuchungsumfanges zu verzeichnen.
Pflanzenschutzmittel sind Stoffe, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Tieren, Pflanzen, Mikroorganismen oder Krankheiten schützen sollen. Auch Stoffe, die Pflanzen abtöten, das Wachstum regulieren oder die Keimung hemmen, gelten als Pflanzenschutzmittel. Nicht-landwirtschaftliche Schädlingsbekämpfungsmittel sind als Biozidprodukte separat geregelt.
Pflanzenschutzmittel dürfen nur vertrieben und angewendet werden, wenn sie zugelassen sind. Die Zulassungsbehörde in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Braunschweig. Es arbeitet dabei mit drei Bewertungsbehörden zusammen: dem Bundesinstitut für Risikobewertung, dem Julius Kühn-Institut und dem Umweltbundesamt. Das BVL kann die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit Anwendungsbestimmungen und Auflagen verbinden, um eine sichere Anwendung zu gewährleisten. Nach der Zulassung wird die Anwendung der Pflanzenschutzmittel in Kontroll- und Überwachungsprogrammen beobachtet. Bei unerwarteten Auswirkungen kann das BVL die Zulassung ändern oder, wenn nötig, widerrufen.
Bei der Beprobung wurde gemäß ihrer Bedeutung die Gruppe der Frischgemüse (148 Proben) und des Frischobstes (184 Proben) am häufigsten untersucht. Oft wurde nicht nur ein Wirkstoff, sondern verschiedene andere Pflanzenschutzmittel in derselben Lebensmittelprobe gefunden. Die Zahl der positiven Einzelnachweise lag bei 1085. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 117 verschiedene Pestizide nachgewiesen. Bei 73 Proben wurden keine Pestizide nachgewiesen. In 28 Proben konnte nur ein Wirkstoff nachgewiesen werden. Die übrigen Proben enthielten mehrere Rückstände. Traurige Spitzenreiter waren hier eine Probe Kopfsalat aus Deutschland und ein Probe weiße Tafeltrauben aus der Türkei mit jeweils 13 nachgewiesenen Einzelsubstanzen.
Bei den insgesamt 315 rückstandspositiven Proben wurden 1085 Pflanzenschutzmittelnachweise erzielt. Ohne Berücksichtigung der Messunsicherheit lagen 18 Ergebnisse (13 Proben) über den derzeit gültigen Höchstmengen. Für die lebensmittelrechtliche Beanstandung muss die Höchstmenge jedoch unter Einbeziehung der analytischen Messunsicherheit überschritten sein. Dies war nur bei 9 Wirkstoffnachweisen (4 Proben) der Fall, die somit zu lebensmittelrechtlichen Beanstandungen wegen Überschreitung der jeweiligen Höchstmengen führten (Beanstandungsquote 1,0%). Außerdem wurden 6 Proben (5 Proben Kartoffeln, 1 Probe Clementinen) wegen fehlender Kenntlichmachung der Behandlung mit Keimhemmern bzw. Konservierungsstoffen beanstandet.
„Oft wird die Frage gestellt, ob der Verbraucher einheimische Produkte bevorzugen sollte. Bei den konventionell angebauten Produkten ist der Unterschied eher gering. Dennoch ist eine leichte Tendenz erkennbar, dass in Deutschland erzeugtes Obst und Gemüse im Durchschnitt geringer mit Pestiziden belastet ist als ausländische Ware. Der Pestizidgehalt hängt jedoch deutlich stärker von der Obst- und Gemüseart als von der Herkunft ab“, so Vigener.
So sind z.B. unabhängig von der Herkunft Karotten und Spargel deutlich geringer mit Rückständen belastet als Erdbeeren, Äpfel und Birnen. Natürlich sind im Hinblick auf den Reifegrad und die Frische der Ware einheimische Produkte, die keinen langen Transportweg zurücklegen müssen, eindeutig zu bevorzugen. Für den sensiblen Verbraucher, der die Aufnahme von Pflanzenschutzmitteln weitgehend vermeiden will, stellen dagegen Bioprodukte unabhängig von ihrer Herkunft eine sichere Alternative dar. Bei den Untersuchungen im Berichtsjahr 2008 stellte sich die Pestizidbelastung bei den biologisch angebauten Produkten im Mittel um das 36-fache niedriger dar als bei konventionell angebautem Obst und Gemüse. Auch hier gilt natürlich die Aussage, dass im Hinblick auf Reifegrad und Frische Produkte, die keinen langen Transportweg zurücklegen müssen, im Vorteil sind. Dem Verbraucher sollte dabei aber auch bewusst sein, dass die Haltbarkeit von Bio- Produkten drastisch reduziert sein kann und er die Waren möglichst schnell verzehren sollte, damit es nicht zum Verderb durch Schimmel kommt. Wobei Schimmel möglicherweise ein mindestens ebenso großes gesundheitliches Risiko birgt wie Spuren von Pflanzenschutzmitteln.
Für Bioprodukte gibt es strenge Vorschriften zu dem Gehalt von Pflanzenschutzmitten, der Höchstwert hierfür liegt bei 0,01 mg/kg. Dennoch konnten in 23 von 59 untersuchten Bioprodukten insgesamt 44 Pflanzenschutzmittelnachweise erzielt werden. Hiervon lagen 7 Ergebnisse auch unter Berücksichtigung der Messunsicherheit, über der zulässigen Höchstmenge. In einer Probe Tomaten waren gleich für 6 Wirkstoffe die Höchstmengen überschritten. Diese Probe wurde beanstandet. In 36 Proben (61%) wurden keine Rückstände gefunden.
Bei den konventionell angebauten Produkten waren 89 % der untersuchten Proben mit Pestiziden behaftet. Durchschnittlich 3,16 Pestizide konnten auf einem konventionell produzierten Produkt gefunden werden. Der durchschnittliche Pestizidgehalt lag bei 0,361mg/kguntersuchter Probe. Bei den Bio-Produkten enthielten 39 % der untersuchten Proben Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Der durchschnittliche Pestizidgehalt lag bei den Bio-Produkten mit 0,010 mg/kg um das 36-fache niedriger als bei konventionell angebauten Produkten.
Im Berichtsjahr wurden 46 Proben von saarländischen Erzeugern untersucht. Bei 26 Proben (57%) wurden Pflanzenschutzmittel-Rückstände nachgewiesen. Höchstmengenüberschreitungen wurden nicht festgestellt. 137 Proben stammten aus Deutschland. Von diesen kamen 91 Proben aus anderen Bundesländern. In 77 Proben (85%) wurden Pflanzenschutzmittel-Rückstände nachgewiesen. Beanstandungen wegen Höchstmengenüberschreitungen ergaben sich nicht. 251 Proben stammten aus dem Ausland oder waren unbekannter Herkunft. In 212 Proben (84%) wurden Pflanzenschutzmittel-Rückstände nachgewiesen. 4 Proben wurden wegen Höchstmengenüberschreitungen beanstandet.
Zahlenwerte in der Reihenfolge hinter der Lebensmittelgruppe:
- Proben auf Rückstände untersucht
- Proben mit Rückständen
- Anzahl positiver Einzelnachweise
Ölsamen 1 0 0
Kartoffeln 35 30 72
Frischgemüse 148 109 335
Gemüseerzeugnisse 2 2 3
Frischobst 184 161 616
Traubenmost 8 5 23
Keltertrauben 10 8 36
Summe 388 315 1085
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