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Saarland fordert Verbesserung des Schutzes von Schlachttieren beim Transport    
Genussvolle Herbsterlebnisse im Naturpark Saar-Hunsrück neues Herbst-Programm 2010 erschienen
Pressemitteilung aus dem Naturpark Saar-Hunsrück vom 2.9.2010 ...mehr

Tag der Biodiversität im Naturpark - Vielfalt erleben in der Großregion
Pressemitteilung aus dem Naturpark Saar-Hunsrück vom 2.9.2010 ...mehr

Klimafreundlich mit dem Rad zum "Klimacafé" auf dem Umwelt- und Friedenstag in Homburg
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale vom 7.9.2010 ...mehr

Kostenlose Pilzberatung im Naturpark
Infotelefon der Beratungsstelle während der Beratungszeiten: 06872/9212-62 ...mehr

Saisonkalender - Heimisches Obst und Gemüse
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland vom 2.6.2010 ...mehr

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Das Saarland hat sich dem Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Bremen bzgl. einer Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Schutzes von Schlachttieren beim Transport angeschlossen. Die betreffenden Länder fordern den Bundesrat auf, die Bundesregierung zu bitten, bei den Verhandlungen über die Änderung der Verordnung 1/2005/EG zum Schutz von Tieren beim Transport darauf hinzuwirken, dass anspruchsvolle Tierschutzstandards durchgesetzt werden.


„Die Standards beim Transport von Schlachttieren müssen so gesetzt werden, dass sie den Anforderungen eines modernen Tierschutzes gerecht werden. Hierzu zählt beispielsweise, dass Schlachttiere nicht länger als acht Stunden transportiert und die Ladedichten angepasst werden. Daher wollen wir zusammen mit vier weiteren Bundesländern erreichen, dass die Bundesregierung in ihren Verhandlungen mit der EU auf eine entsprechenden Anpassung der EU-Verordnung drängt“, so Umweltministerin Simone Peter.
Die Entschließung setzt sich vor dem Hintergrund der Staatszielbestimmung Tierschutz im Grundgesetz dafür ein, dass bei den Verhandlungen zur Änderung der Verordnung 1/2005/EG anspruchsvolle Tierschutzstandards durchgesetzt werden. Konkret wird gefordert, dass
• die Höchstdauer von Schlachttiertransporten auf 8 Stunden begrenzt wird,
• die Ladedichten entsprechend den Tierschutzanforderungen angepasst werden,
• die Anforderungen an die Ausstattung von Transportmitteln und die einzuhaltenden klimatischen Bedingungen konkretisiert werden,
• eine Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten der Überwachungsbehörden durch eine Konkretisierung des Datenmanagements ermöglicht wird,
• die Anforderungen so gestaltet werden, dass Verstöße hinreichend bestimmt als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können,
• bislang fehlende Bestimmungen für den Transport von Zirkustieren in die Verordnung aufgenommen werden.
Die Bundesregierung soll sich ferner dafür einsetzen, dass im Rahmen von Veterinärabkommen, bei Verhandlungen zu Handelsabkommen oder vergleichbaren Vereinbarungen mit Drittländern Transporte lebender Schlachttiere ausgeschlossen werden.
Des weiteren sollen die Forderungen des Bundesratsbeschlusses vom 19.12.2008 bekräftigt werden, in der ein EU-weites Verbot des Transportes von weniger als 14 Tage alten Kälbern, eine Bauartzulassung für elektrische Treibhilfen und Verbesserungen der Transportbehältnisse gefordert wurden.
































































































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