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Das Bio-Siegel: Orientierung am Einkaufsregal | ![]() |
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Bio-Lebensmittel bieten mittlerweile nicht nur Hofläden, Naturkostläden (Bioläden), Reformhäuser und Drogerien, sondern auch fast alle Supermärkte und Discounter (ALDI, Plus, LiDL) an. Auf vielen Bio-Waren findet man das 2001 in Deutschland eingeführte Bio-Siegel: Mit dem Qualitätszeichen soll vor allem erreicht werden, dass sich möglichst viele Bio-Produkte in deutschen Geschäften ganz einfach an diesem einheitlichen Merkmal erkennen lassen. Neben dem Bio-Siegel kann man in Geschäften weitere Zeichen auf den Bio-Lebensmitteln finden:
Was ist der Unterschied zwischen dem Bio-Siegel, den Verbandszeichen, den Handelsmarken und den Gütezeichen? Die Verbandszeichen, Handelsmarken und Gütezeichen sind mit großem Aufwand eingeführte Marken und Zeichen, auf die Produzenten und Handel nicht verzichten wollen. Sie sind zum Teil lange vor dem Bio-Siegel eingeführt worden. Zur besseren Orientierung der Verbraucher können alle Lebensmittel, die nach den streng kontrollierten Vorgaben der EG-Öko-Verordnung produziert werden, das Bio-Siegel zusätzlich tragen. Was ist in der EG-Öko-Verordnung geregelt? Seit 1993 regelt die EG-Öko-Verordnung 2092/91 umfassend und genau, wie im Ökolandbau gewirtschaftet werden darf. Wichtiger Teil dieser Öko-Verordnung ist ein eigenes, unabhängiges Kontrollsystem, mit dem die Einhaltung dieser gesetzlichen Regelungen überwacht wird. Zudem regelt die EG-Öko-Verordnung nicht nur die landwirtschaftliche Produktion oder den Zukauf von Futter- und Düngemitteln, sondern auch die Verarbeitung der Lebensmittel und deren Kennzeichnung. Worin unterscheidet sich die EG-Öko-Verordnung von den Anforderungen der deutschen Anbauverbände? Die deutschen Anbauverbände stellen in der Regel noch höhere Anforderungen an ihre Mitglieder als die EG-Öko-Verordnung. Die wichtigsten Unterschiede sind:
In Deutschland gibt es sowohl Betriebe, die nach der EG-Öko-Verordnung wirtschaften, als auch solche, die sich einem der Anbauverbände angeschlossen haben. Deshalb können Lebensmittel allein mit dem Bio-Siegel, aber auch mit Verbands- oder Handelsmarken sowie Kombinationen aus beiden gekennzeichnet sein. Auch die Öko-Handelsmarken (Eigenmarken der LEH-Ketten) können ihre Produkte / Rohstoffe sowohl aus Betrieben der Anbauverbände zukaufen, wie auch aus Betrieben, die nach EG-Öko-Verordnung wirtschaften. Ist tatsächlich alles Bio, wo "Bio" draufsteht? Ja, die Bezeichnungen "Bio" und "Öko" sind seit Einführung der EG-Öko-Verordnung 1993 gesetzlich geschützt. Alle Produkte, die mit diesen Bezeichnungen werben, müssen mindestens dieser Verordnung entsprechen. Ist "Bio" vom Discounter oder Supermarkt eigentlich immer noch "Bio"? Ja, wenn auf einem Lebensmittel "Bio" drauf steht, dann muss auch Bio drin sein - egal ob das Lebensmittel beim Discounter, im Supermarkt oder im Bioladen verkauft wird. Gilt das Bio-Siegel nur in Deutschland? Ja! Das Bio-Siegel ist ein nationales Zeichen für Bio-Lebensmittel, die in Deutschland verkauft werden. Es befindet sich auch auf Lebensmitteln, die aus anderen EU-Staaten oder aus Drittländern stammen. Diese müssen aber ebenso wie die deutschen Bio-Produkte mindestens nach den Vorgaben der EG-Öko-Verordnung produziert werden. Dies wird in den jeweiligen Erzeugerländern auch nach den Vorgaben der Öko-Verordnung kontrolliert.
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